Zusammenfassung
Auf ihrem Weg durch die vier Kantone AI, AR, SG und TG bietet die Sitter verschiedenste Lebensräume. Sie wechselt oft ihren Abflusscharakter und ihre weitgehend natürliche Uferstruktur wird für Freizeitaktivitäten, als Naherholungsgebiet, aber auch wirtschaftlich genutzt. Damit Fliessgewässer ihre Funktion als naturnahe Lebensräume erfüllen können, sind neben einer guten Wasserqualität auch ein naturnahes Gewässerbett mit intakten Übergängen zu den Uferbereichen (Ökomorphologie) sowie ein möglichst natürliches Abflussregime von grosser Bedeutung. Besonders wichtig für Lebewesen ist dabei die freie Durchgängigkeit innerhalb des Gewässers und in seine Zuflüsse. Die ungehinderte Weitergabe des Geschiebes ist ebenfalls entscheidend, da ein Gewässerbett ohne mobile Gesteinsschichten Erosionsprozessen ausgesetzt ist. Sowohl der Schutz als auch die Nutzung des wertvollen Flusses müssen in allen relevanten Aspekten berücksichtigt werden. Bund und Kantone sind gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über den Schutz und Zustand der Gewässer zu informieren und Massnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung nachteiliger Einwirkungen auf die Gewässer zu empfehlen. Da sich das Einzugsgebiet der Sitter über vier Kantone erstreckt, wird die Überwachung der Gewässerqualität und der Lebensräume zwischen diesen koordiniert. Dazu wurde die Sitterkommission als Fachkommission ins Leben gerufen.